Ratgeber

Handgepäck: Was darf mit an Bord?

An deutschen Flughäfen gelten für das Handgepäck die Sicherheitsregeln der EU, kontrolliert wird meist durch die Bundespolizei. Hier lesen Sie, was für Flüssigkeiten, Medikamente, Powerbanks und verbotene Gegenstände gilt. Grundlage sind die Seiten der Bundespolizei (veröffentlicht am 1. Juni 2025 und 17. November 2025) und des Luftfahrt-Bundesamts (abgerufen am 26. Oktober 2026).

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit

Flüssigkeiten

Laut Bundespolizei (Stand 17. November 2025) gilt:

  • Jeder Behälter fasst höchstens 100 ml.
  • Alle Behälter kommen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens einem Liter Inhalt.
  • Pro Fluggast ist ein solcher Beutel erlaubt.
  • Größere Mengen gehören ins Aufgabegepäck.
  • An der Kontrolle nehmen Sie den Beutel aus dem Gepäck und legen ihn getrennt vor.

Als Flüssigkeit zählt alles, was bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig oder cremig ist, etwa Zahnpasta, Haargel, Sirup oder Parfüm. Im Zweifel entscheidet das Kontrollpersonal. Duty-free-Einkäufe dürfen mit, wenn sie ungeöffnet in einem versiegelten Sicherheitsbeutel liegen.

Die Seite der Bundespolizei nennt keine allgemeine Ausnahme für neue Scanner. Einzelne Flughäfen erlauben an Kontrollstellen mit CT-Scannern laut eigener Angabe größere Mengen, siehe Flüssigkeiten im Handgepäck. Da Sie vorher nicht wissen, an welcher Spur Sie kontrolliert werden, planen Sie am sichersten mit der 100-ml-Regel. Die Regeln gelten in der EU, andere Länder können abweichen.

Medikamente und Babynahrung

Flüssige Medikamente und Spezialnahrung wie Babynahrung dürfen laut Bundespolizei auch über 100 ml ins Handgepäck, soweit Sie sie während der Reise brauchen. Den Bedarf müssen Sie glaubhaft machen, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest. Andere Vorschriften, etwa zu Gefahrgut oder Zoll, können zusätzliche Grenzen setzen.

Verbotene Gegenstände

Die Bundespolizei (veröffentlicht am 1. Juni 2025) nennt für das Handgepäck sechs Gruppen:

Gruppe Beispiele
Schusswaffen echte Waffen, täuschend echte Attrappen, Druckluftwaffen, Bogen, Schleudern
Betäubungs- und Reizmittel Taser, Pfefferspray, Tränengas
Spitze und scharfe Gegenstände Messer und Scheren mit Klinge über 6 cm, Rasierklingen, Teppichmesser, Äxte
Werkzeuge Bohrmaschinen, Sägen, Brecheisen, Schraubendreher mit Schaft über 6 cm
Stumpfe Gegenstände Baseballschläger, Schlagstöcke, Kampfsportgeräte
Spreng- und Brandstoffe Munition, Feuerwerkskörper, Zünder

Spreng- und Brandstoffe sind laut Bundespolizei auch im Aufgabegepäck verboten.

Powerbanks und Akkus

Laut Luftfahrt-Bundesamt (abgerufen am 26. Oktober 2026) gilt für Lithium-Ionen-Akkus:

  • Lose Ersatzakkus und Powerbanks dürfen nur ins Handgepäck, nicht in den Koffer.
  • Jeder Akku darf höchstens 100 Wh haben.
  • Mit Zustimmung der Airline sind bis 160 Wh möglich, dann höchstens zwei Ersatzakkus pro Person.
  • Geräte im Aufgabegepäck müssen ganz ausgeschaltet und vor dem Einschalten geschützt sein.

Die Airline kann strengere Regeln haben. Fragen Sie dort nach, etwa zum Laden an Bord.

Größe und Gewicht

Wie groß und schwer Ihr Handgepäck sein darf, legt jede Airline selbst fest. Prüfen Sie die Angaben Ihrer Airline vor dem Packen. Wie Sie zum größten deutschen Flughafen kommen, steht unter Flughafen Frankfurt, alle Flughäfen zeigt die Startseite.

Häufige Fragen

Wie viel Flüssigkeit darf ins Handgepäck?

Behälter bis je 100 ml, zusammen in einem durchsichtigen Beutel mit höchstens einem Liter, ein Beutel pro Person (laut Bundespolizei).

Darf ich Medikamente über 100 ml mitnehmen?

Ja, wenn Sie sie auf der Reise brauchen und den Bedarf glaubhaft machen, zum Beispiel mit Rezept oder Attest.

Darf die Powerbank in den Koffer?

Nein. Laut Luftfahrt-Bundesamt gehören Powerbanks ins Handgepäck, höchstens 100 Wh je Akku ohne Zustimmung der Airline.

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